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   BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72   

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https://dejure.org/1973,2245
BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72 (https://dejure.org/1973,2245)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1973 - 1 StR 561/72 (https://dejure.org/1973,2245)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1973 - 1 StR 561/72 (https://dejure.org/1973,2245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer rechtskräftig abgeurteilten Vorstraftat in einer erst nach Begehung neuer Straftaten zu bildenden Gesamtstrafe - Auswirkungen der Einbeziehung selbstständiger Straftaten in einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 663
  • MDR 1973, 419
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Lediglich in diesem Bereich ist auch einer schon gebildeten Gesamtstrafe die erst nachträglich festzusetzende Gesamtstrafe gleichzuachten (so BGH NJW 1971, 2318 Nr. 16).

    Denn im gegebenen Fall ist, wie der 4. Strafsenat im Beschluß NJW 1971, 2318 Nr. 16 fordert, die zweite Vorstraftat nach Verurteilung wegen der ersten Tat begangen worden.

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    § 76 StGB bezweckt, den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter zu stellen als bei gemeinsamer Ahndung (BGHSt 7, 180, 182; 15, 66, 69; 17, 173, 175).
  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 444/65
    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    § 76 StGB bezweckt, den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter zu stellen als bei gemeinsamer Ahndung (BGHSt 7, 180, 182; 15, 66, 69; 17, 173, 175).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Auch wurde, wie der 2. Strafsenat in BGHSt 24, 94, 96 voraussetzt, die zweite Vorstraftat vor Ausführung der neuen Taten abgeurteilt .
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    § 76 StGB bezweckt, den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter zu stellen als bei gemeinsamer Ahndung (BGHSt 7, 180, 182; 15, 66, 69; 17, 173, 175).
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1973 (1 StR 589/72, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) schließlich hatte eine aus Vor strafen gebildete Gesamtstrafe zum Gegenstand; es ging dort nur um die Frage der sog. Rückfallverjährung.
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